Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Hydro-Koller e.K.
1. Allgemeines
Für alle mit uns eingegangenen Rechtsgeschäfte gelten die nachstehenden Bedingungen. Sie haben Vorrang vor entgegenstehenden Bedingungen unserer Geschäftspartner einschließlich deren Einkaufsbedingungen. Abänderungen der nachstehenden Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Die VOB kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Vertrag Bauleistungen zum Gegenstand hat.
2. Angebote
Sämtliche Angebote sind nur bindend, wenn sie umgehend angenommen und von uns schriftlich bestätigt werden. Ein Widerspruch kann nur innerhalb von 6 Tagen nach Eingang unserer schriftlichen Bestätigung berücksichtigt werden.
3. Preise
Gültig sind die Preise nach unserer jeweilig gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich ab Firmensitz Neutraubling, ausschließlich Einwegverpackung, wenn im Angebot nicht anders angegeben, zuzüglich MwSt.
Besondere, zusätzliche vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.
4. Lieferung
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung wird auf Wunsch und Kosten des Bestellers von uns abgeschlossen. Pflanzentransporte mit unseren Fahrzeugen reisen auf unsere Gefahr.
Durch uns bepflanzte Anlagen gelten nach Ihrer Fertigstellung, gelieferte Pflanzen nach Ihrer Aufstellung am Bestimmungsort, als übernommen.
Für Schäden wegen unzureichender Wärme, Wasserversorgung oder Lichtverhältnisse übernehmen wir keine Haftung.
Die Auswahl der Pflanzen in Größe, Art und Zusammenstellung ist uns überlassen, wobei der Wert unserem Angebot entsprechen muss.
Wir behalten uns vor, in Abänderung unseres Angebotes und je nach Notwendigkeit der Gesamtgestaltung zusätzlich Pflanzen und Zubehör zu verwenden, deren Wert höchstens 10 % des Angebots ausmachen darf.
5. LieferfristenVereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten.
- Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfristen, mit deren Ablauf –. Liefern wir bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
- Von uns nicht zu vertretende Störungen im eigenen Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Kunden bei uns, an den Kunden erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
- Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
- Liegen am vereinbarten Liefertag die Außentemperaturen unter + 2 C, kann die Auslieferung von uns abgelehnt werden. Besteht der Kunde auf Lieferung, wird keine Haftung für eventuelle Frostschäden übernommen.
Berechtigte Beanstandungen finden bei uns stets entgegenkommende Berücksichtigung.
- Dem Kunden steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
- Wir können die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
- Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder von uns endgültig verweigert wurde. Wählt der Kunde hier den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Frost, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
- Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistung beginnt mit der Übergabe zu laufen.
- Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Kunde nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt.
Bis zur restlosen Bezahlung des Rechnungsbetrages einschl. der Nebenkosten bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Veräußert der Kunde die Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab, wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist für die Erteilung der erforderlichen Auskünfte und Aushändigung von Unterlagen, die wir zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer benötigen, verpflichtet. Bei Rücknahme der Ware durch uns sind uns alle entstehenden Nebenkosten zu vergüten.
8. ZahlungsbedingungenEs gelten folgende Bestimmungen soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden:
Sofort nach Erhalt der Rechnung innerhalb 10 Tagen rein netto.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand- Für unsere Privatkunden gelten als Erfüllungsort und Gerichtsstand grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz unseres Unternehmens.
- Für unsere Geschäftskunden gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz unseres Unternehmens als vereinbart.
Hydro Koller e.K.
Geretsrieder Str. 3
93073 NeutraublingTel.: 09401/80777
Fax.: 09401/80788